2020 ist ein recht turbulentes Jahr. Die Corona Krise macht uns allen und vor allem den Märkten ordentlich zu schaffen. Dennoch gibt es seit 1 Juli 2020 nun auch etwas Positives.
Die Mehrwertsteuer wurde von 19% auf 16% gesenkt.
Und das vorerst einmal bis Jahresende.
Viele Firmen und Unternehmen geben diese Senkung an ihre Kunden weiter, um so mehr Anreize für Käufer zu schaffen. Im Supermarkt zahle ich also nicht mehr 1,99 EUR für eine Packung Eis sondern nur noch 1,94 EUR.
Auf die Dauer bis Jahresende und die gesamten Einkäufe gerechnet, Spart man hierdurch schon Einiges.
Was muss ich als Verbraucher bei der neuen Mehrwertsteuer beachten?
Aber was ist denn mit den Kosten und Gebühren die nicht zum Einkauf oder Handel gehören wie z.B. Versorgerkosten? Auch hier gelten ab Juli die 16% MwSt.
Der Versorger von Strom, Gas und Wasser müsste für die erste Jahreshälfte 19% MwSt. bzw. 7% und für die zweite je nur noch 16% bzw. 5% berechnen. Und genau hier müsst Ihr als Kunde tätig werden.
Ich habe meinen Versorger über meine aktuellen Zählerstände informiert und zeitgleich um eine Simulationsrechnung für das aktuelle Jahr gebeten.
Hierbei wird vorberechnet, ob man mit der aktuellen Rate noch gut da steht, oder ob man jetzt, zur Jahreshälfte, schon eine Nachzahlung zu verzeichnen hätte.
Viele Versorger informieren hierbei auch gleich über die neue monatliche Rate, die gegen die Nachzahlung steuern würde. Man gibt somit zwar für das zweite Halbjahr mehr Geld aus, muss aber am Jahresende nicht mit einer größeren Nachzahlung rechnen.
Was passiert aber, wenn man die aktuellen Zählerstände jetzt nicht übermittelt hat?
Der Versorger wird auf Basis des Gesamtjahresverbrauch den jeweiligen Steuersatz der Mehrwertsteuer aufteilen. Sprich der Gesamtverbrauch wird durch 2 geteilt und ein Teil mit 19% MwSt. und der andere mit 16% MwSt. berechnet.
Dies kann dem Verbraucher unter Umständen zugutekommen, wenn im ersten Halbjahr mehr verbraucht wurde als im zweiten.
Wer nun allerdings hofft, dass sich die Kosten für Versicherungen auch ändern, schaut leider in die Röhre. Versicherungen unterliegen keiner Mehrwertsteuer, sondern einer Versicherungssteuer, und diese wurde leider nicht angepasst.
Für Verbraucher gilt jedoch, Kontakt zu Versorgern und Dienstleistern aufnehmen und aktiv Nachfragen.
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